BESTATTUNGSARTEN

Die Bestattungsart ( Erd- oder Feuerbestattung) wird grundsätzlich nach dem Willen
des Verstorbenen durchgeführt. Eine diesbezüglich handgeschriebene Willenserklärung
des Verstorbenen unterstreicht diesen Wunsch. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht
notwendig. Dieses Schriftstück kann auch zu Lebzeiten bei uns hinterlegt werden.
Fehlt eine Willenserklärung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt,
über Art und Ort der Bestattung und deren Ausführung zu entscheiden.
 
Erdbestattung: Bei einer Erdbestattung findet im Anschluss an die Trauerfeier die
Beisetzung des Sarges in der ausgewählten Ruhestätte statt. Es besteht jedoch auch
die Möglichkeit ohne Trauerfeier den Sarg beizusetzen und direkt am Grab einige
Abschiedsworte vortragen zu lassen.
 
Feuerbestattung: Es ist üblich, das die Trauerfeier für eine/n Verstorben/e, mit dem
Sarg, in der Kirche oder Kapelle stattfindet. Anschliessend erfolgt die Einäscherung,
und die Urnenbeisetzung findet ca. 14 Tage später statt.
Es ist jedoch auch möglich eine Trauerfeier mit der Urne (Urnentrauerfeier) durchzuführen.
Im Anschluss an die Trauerfeier findet dann die Beisetzung der Urne statt.
Die dritte Variante wäre eine Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier.
 
Seebestattung: Eine Beisetzung auf See erfolgt nach der Einäscherung. Beigesetzt werden kann, auf speziellen Seegebieten in Nord-und Ostsee (ab Cuxhaven, Büsum, Travemünde,
Kiel, Flensburg etc.)
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