| Die
Bestattungsart ( Erd- oder Feuerbestattung) wird grundsätzlich nach
dem Willen |
| des
Verstorbenen durchgeführt. Eine diesbezüglich handgeschriebene
Willenserklärung |
| des
Verstorbenen unterstreicht diesen Wunsch. Eine notarielle Beglaubigung
ist nicht |
| notwendig.
Dieses Schriftstück kann auch zu Lebzeiten bei uns hinterlegt werden.
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| Fehlt
eine Willenserklärung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen
berechtigt, |
| über
Art und Ort der Bestattung und deren Ausführung zu entscheiden. |
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| Erdbestattung:
Bei einer Erdbestattung findet im Anschluss an die Trauerfeier die |
| Beisetzung
des Sarges in der ausgewählten Ruhestätte statt. Es besteht
jedoch auch |
| die
Möglichkeit ohne Trauerfeier den Sarg beizusetzen und direkt am Grab
einige |
| Abschiedsworte
vortragen zu lassen. |
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| Feuerbestattung:
Es ist üblich, das die Trauerfeier für eine/n Verstorben/e,
mit dem |
| Sarg,
in der Kirche oder Kapelle stattfindet. Anschliessend erfolgt die Einäscherung,
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| und
die Urnenbeisetzung findet ca. 14 Tage später statt. |
| Es
ist jedoch auch möglich eine Trauerfeier mit der Urne (Urnentrauerfeier)
durchzuführen. |
| Im
Anschluss an die Trauerfeier findet dann die Beisetzung der Urne statt. |
| Die
dritte Variante wäre eine Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier. |
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| Seebestattung:
Eine Beisetzung auf See erfolgt nach der Einäscherung. Beigesetzt
werden kann, auf speziellen Seegebieten in Nord-und Ostsee (ab Cuxhaven,
Büsum, Travemünde, |
| Kiel,
Flensburg etc.) |