HILFREICH & INFORMATIV
Wissenswertes auf einen Blick
HILFREICH & INFORMATIV
Wissenswertes auf einen Blick
Rund um einen Trauerfall und um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Für weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre individuelle Situation betreffen, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an: Tel. 040 – 58 65 65
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Erwin Jürs unter der Nummer 040 - 58 65 65 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Erwin Jürs als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Was passiert bei einer Kremierung?
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Beerdigungsinstitut Erwin Jürs Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Hamburg, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns vom Beerdigungsinstitut Erwin Jürs anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?
Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.
Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss. Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbegeldvericherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto kann die Finanzierung der Bestattung vorab gesichert werden.
Selbstverständlich beraten wir vom Beerdigungsinstitut Erwin Jürs Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinnvoll, diese vorab einzuweihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.
Was kann ich in meinem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen?
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Sie interessieren sich für eine kostenfreie Erstberatung in unserem Bestattungshaus, per Telefon oder online? Gerne rufen wir Sie zurück, um einen Termin zu vereinbaren.